in Kooperation mit
Martin Bretzler
Rechtsanwalt und Fachanwalt für Arbeitsrecht
Bahnhofstraße 32, 34346 Hann. Münden
Tätigkeitsfeld - Polizeirecht
Wir beraten Sie kompetent in allen Fragen des Polizeirechts mit folgenden Schwerpunkten:
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die Inanspruchnahme eines Polizeipflichtigen (Störers oder Nichtstörers);
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die Ausübung unmittelbaren oder mittelbaren Zwangs durch Polizeibeamte;
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die Beschlagnahme von Gegenständen;
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die Anordnung, ein bestimmtes Tun vorzunehmen, zu dulden oder zu unterlassen;
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die vorläufige Festnahme im Polizeirecht;
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die Anordnung eines Platzverweises;
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die Hinderung an der Weiterfahrt bei Verdacht auf ein verkehrsunsicheres Fahrzeug;
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die Hinderung der Weiterfahrt bei Verdacht auf Überladung z.B. eines LKW
aber - im weiteren Sinn - auch: -
die Prüfung von Schadensersatzansprüchen bei Überschreitung der Befugnisse eines Polizisten;
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die Prüfung von Regressansprüchen gegen Polizeibeamte;
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die Prüfung von Dienstvergehen bzw. Fehlverhalten; Vertretung in Disziplinarverfahren;
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die Prüfung von Ansprüchen bei Aufopferung;
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Amtshaftungsansprüche.